Dipl. Sozialarbeiterin Kerstin Schütte-Wilczek

Verfahrensbeistandschaften, Ergänzungspflegschaften, Vormundschaften

Ergänzungspflegschaften

 

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1909 BGB). 

Als Ergänzungspfleger vertrete ich die Interessen des Kindes im Prozess des Heranwachsens unabhängig und unvoreingenommen von der Meinung der Eltern oder Beteiligter anderer Fachleute.

Die Ergänzungspflegschaft ist auf Teilbereiche des Sorgerechtes bezogen.