Verfahrensbeistandschaften
Ich werde vom Gericht gem. § 151 FamFG in Kindschaftssachen bestellt.
Darunter zählen:
- Sorgerechtliche Verfahren
- Umgangsverfahren
- Kindesherausgabe
- Verfahren die Vormundschaft/Pflegschaft betreffend
- Verfahren betreffend der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen
- Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen wird durch das Gericht nach § 158 Abs.1,2 FamFG geregelt.
- Erarbeitung der Interessen der Kinder und Jugendlichen nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Dabei lege ich auch größten Wert auf eine einzelfallbezogen örtliche Flexibilität. Meine Gespräche finden statt :
- im elterlichen Haushalt
- an neutralen Orten wie z.B. Schulen, Kindergärten, o.a.
Die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen werden in Einzelgesprächen ermittelt und es werden vertrauensvolle Gesprächssituationen hergestellt, in denen sich die Kinder und Jugendlichen anvertrauen können, um ihre Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich des Antrags ihrer Elternteile äußern können.
Im Anschluss wird ein Bericht mit Empfehlung an das entsprechende Gericht erstellt.
Hierbei wird besonderer Wert gelegt auf:
- Darstellung der Wünsche der Kinder und Jugendlichen
- Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen zwischen den Kindeseltern